Werden die zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten
Grenzwerte eingehalten (LuQx 1 bis LuQx 4), sind nach gegenwärtigem
Kenntnisstand gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei empfindlichen
Personen nicht zu erwarten.
Bei deutlicher und dauerhafter Überschreitung der Grenzwerte
(LuQx 5 und LuQx 6) ist ein allgemein erhöhtes Krankheitsrisiko
möglich.
Im einzelnen bedeuten:
Es sind - auch in Kombination mit anderen Luftschadstoffen - keine
nachteiligen Effekte auf die Gesundheit weder nach kurzer noch nach
langandauernder Einwirkung zu erwarten.
Zwischen den Indexklassen 1 und 2 besteht kein wirkungsbezogener
Unterschied. Die Grenze zwischen den Klassen wurde daher (rein rechnerisch)
auf die Hälfte des unteren Konzentrationswertes der Indexklasse
3 (entspricht dem oberen Konzentrationswert der Indexklasse 2) gesetzt.
Kurzfristige nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit sind unwahrscheinlich;
allerdings können Gesundheitseffekte durch Luftschadstoffkombinationen
und langfristige Einwirkung des Einzelstoffes nicht ausgeschlossen
werden.
In Kombination mit weiteren Luftschadstoffen in höherer Konzentration
oder weiteren eine Reaktion der Atemorgane auslösenden Reizen
(wie z.B. Pollenflug), können geringgradige Gesundheitseffekte
bei empfindlichen Personengruppen (z.B. Asthmatikern) auftreten.
Bei empfindlichen Personengruppen können nachteilige gesundheitliche
Wirkungen auftreten; in Kombination mit weiteren Luftschadstoffen
ist dies auch bei weniger empfindlichen Personen möglich.
Besonders empfindliche Personengruppen sollten deshalb körperlich
anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden.
Negative gesundheitliche Auswirkungen sind nicht nur bei empfindlichen
Personengruppen sondern auch bei weniger empfindlichen Personen
möglich.
Insbesondere ungewohnte körperliche Anstrengungen im Freien
sollten vermieden werden.
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